(bfe/bern) Bis Anfang 2011 wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes erarbeiten. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Aussprache über die ersten praktischen Erfahrungen mit dem geöffneten Strommarkt entschieden. Das revidierte Stromversorgungsgesetz soll im Jahr 2014 in Kraft treten, gleichzeitig mit der vollen Marktöffnung, die auch den Haushalten die freie Wahl ihres Stromlieferanten bringt. Die Einführung der vollen Marktöffnung unterliegt dem fakultativen Referendum.
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