(bfe/bern) Der vom Bundesrat im April 2008 genehmigte “Sachplan geologische Tiefenlager” regelt das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Den Auftakt zu diesem Verfahren bildeten die im Herbst 2008 von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen sechs potenziellen Standortgebiete. Diese Vorschläge wurden in den letzten zwei Jahren von Fachbehörden und -kommissionen geprüft und beurteilt. Weiter wurden Grundlagen zur Raumplanung und Betroffenheit der Standortregionen erarbeitet, die für die weiteren Arbeiten ab Mitte 2011 benötigt werden. Alle Berichte und Gutachten, ein zusammenfassender Erläuterungsbericht sowie der Entwurf des Ergebnisberichts liegen nun vor. In der Anhörung, die vom 1. September bis 30. November 2010 dauert, können sich Kantone, Nachbarstaaten, Parteien, Organisationen und die interessierte Bevölkerung dazu äussern.
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