Keine öffentliche Ausschreibung bei der Vergabe von Konzessionen für Stromnetze

(parlament/urek-s/bern) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates stimmt einer Initiative ihrer Schwesterkommission zu, die eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes fordert. Damit soll verhindert werden, dass Konzessionen von Gemeinden an Private, etwa bei den Verteilnetzen, öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Die Kommission prüfte die Initiative der UREK-N vor, die diese am 29. Juni 2010 beschlossen hatte. Die Initiative will das Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) dahingehend ändern, dass Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02) keine Anwendung auf das StromVG findet. Der erwähnte Artikel setzt für den Abschluss von Konzessionsverträgen an Private eine öffentliche Ausschreibung voraus, was ein Gutachten der Weko gezeigt hat. Demnach müssten auch Konzessionen für Verteilnetze öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kommission stellt fest, dass diese Ausschreibungspflicht dem Ziel des StromVG widerspricht und einen grossen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Das StromVG will die Elektrizitätsversorgung und die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarktes sicherstellen. Die Zuteilung der Netzgebiete erfolgt im Hinblick auf das erstgenannte Ziel durch die Kantone, da nur so langfristig die Investitionssicherheit in die Stromnetze gewährleistet werden kann. Eine Anwendung des Binnenmarktgesetzes hält die Kommission für nicht sinnvoll. Sie stimmte deshalb der Initiative einstimmig zu. Das Geschäft geht an die UREK-N zurück, die nun die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs in Angriff nehmen wird.




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