Anhörung zur CO2-Kompensation von fossil-thermischen Kraftwerken eröffnet

Drucken | | 4.08.2010 | 1 Kommentar »

(bfe/parlament/bern) Das Parlament beschloss am 18. Juni 2010, die Kompensationspflicht für Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, im geltenden CO2-Gesetz zu verankern. Die interessierten Kreise haben die Gelegenheit, bis zum 1. Oktober 2010 zur dazugehörigen CO2-Kompensationsverordnung Stellung zu nehmen. Das UVEK hat einen entsprechenden Vorschlag in die Anhörung geschickt.

Mit fossilen Energieträgern wie Gas, Erdöl oder Kohle betriebene Kraftwerke, stossen bei der Strom- und Wärmeproduktion grosse Mengen an klimaschädlichem CO2 aus. Die Betreiber dieser fossil-thermischen Kraftwerke sind daher dazu verpflichtet, den verursachten CO2-Ausstoss vollumfänglich zu kompensieren.

Das Parlament hat am 18. Juni 2010 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes verabschiedet, mit der die Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke gesetzlich verankert wird. Diese Teilrevision soll per 1. Januar 2011 den bis dahin geltenden Bundesbeschluss vom 23. März 2007 ablösen.

Die gesetzlichen Bestimmungen werden mit der Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen fossil-thermischer Kraftwerke (CO2-Kompensationsverordnung) konkretisiert (siehe Kasten).

Das UVEK lädt die interessierten Kreise im Rahmen einer Anhörung ein, bis zum 1. Oktober 2010 zum Inhalt der CO2-Kompensationsverordnung Stellung zu nehmen.

Um eine Regelungslücke zu verhindern, müssen sowohl die vom Parlament beschlossene Änderung des CO2-Gesetzes als auch die CO2-Kompensationsverordnung spätestens am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Eine Regelungslücke wäre aus Sicht des Klimaschutzes verhängnisvoll, da fossil-thermische Kraftwerke ohne Kompensationsauflagen gebaut und die klimapolitischen Ziele kaum mehr eingehalten werden könnten. Um dies zu verhindern, musste die Frist für die Anhörung ungewöhnlich kurz angesetzt werden.




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