Anhörung zu den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

(bfe/bern) Der vom Bundesrat im April 2008 genehmigte “Sachplan geologische Tiefenlager” regelt das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Den Auftakt zu diesem Verfahren bildeten die im Herbst 2008 von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen sechs potenziellen Standortgebiete. Diese Vorschläge wurden in den letzten zwei Jahren von Fachbehörden und -kommissionen geprüft und beurteilt. Weiter wurden Grundlagen zur Raumplanung und Betroffenheit der Standortregionen erarbeitet, die für die weiteren Arbeiten ab Mitte 2011 benötigt werden. Alle Berichte und Gutachten, ein zusammenfassender Erläuterungsbericht sowie der Entwurf des Ergebnisberichts liegen nun vor. In der Anhörung, die vom 1. September bis 30. November 2010 dauert, können sich Kantone, Nachbarstaaten, Parteien, Organisationen und die interessierte Bevölkerung dazu äussern.

Gemäss den Vorgaben des Sachplans geologische Tiefenlager schlug die Nagra im Herbst 2008 sechs potenzielle Standortgebiete für die Lagerung radioaktiver Abfälle vor. Es sind dies für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle die Regionen Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürich Nord-Ost (Zürcher Weinland). Die Standortgebiete Bözberg, Nördlich Lägeren und Zürich Nord-Ost eignen sich auch für hochradioaktive Abfälle.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat im Februar 2010 und die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) im Mai 2010 ihr jeweiliges Sicherheitsgutachten zu diesen Vorschlägen vorgelegt. Weiter hat das Bundesamt für Energie (BFE) im Dezember 2009 die provisorischen Planungsperimeter und im Juni 2010 die provisorischen Standortregionen festgelegt. Letztere umfassen die Gemeinden, die in der Mitte 2011 beginnenden Etappe 2 der Standortsuche in die regionale Partizipation eingebunden werden. Ebenfalls im Juni 2010 hat der Bund die Methodik für eine kantonsübergreifende Studie über die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers vorgestellt. Diese Beurteilungsmethodik wurde anhand einer fiktiven Standortregion getestet und kommt in Etappe 2 zur Anwendung.

Damit kommt die seit Frühling 2008 laufende Etappe 1 der Standortsuche nun in die Schlussphase: Sämtliche Berichte, Gutachten, Stellungnahmen, Methoden, ein zusammenfassender Erläuterungsbericht sowie der Entwurf des Ergebnisberichts mit Objektblättern liegen vor. Die Objektblätter beschreiben die räumlichen Festlegungen und sind mit Kartenausschnitten illustriert. Der Ergebnisbericht ist die Gesamtbeurteilung des BFE zur Etappe 1: Aufgrund der vorliegenden Resultate empfiehlt das BFE darin, sämtliche von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete in Etappe 2 weiterzuverfolgen. Die öffentliche Anhörung zu den vorliegenden Unterlagen dauert vom 1. September bis 30. November 2010.

Zum Abschluss von Etappe 1, voraussichtlich Mitte 2011, und in Kenntnis aller Ergebnisse und Stellungnahmen aus der Anhörung, wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im Sachplan aufgenommen und damit im weiteren Auswahlverfahren verbleiben.

Anhörungsunterlagen im Internet: www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle/anhoerung

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Die Bevölkerung wird vom BFE in den nächsten Wochen an Informationsveranstaltungen in den betroffenen Regionen informiert. Genauer Ort und Zeit der einzelnen Veranstaltungen: siehe Anhang.




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Ein Kommentar

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