Strompreise 2009: Die ElCom nimmt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis

(elcom/bern) Am 6. März 2009 hat die ElCom die Tarife 2009 des Übertragungsnetzes um rund 40% gesenkt und damit die Strompreiserhöhungen deutlich gemildert. Sie stützte sich dabei unter anderem auf die Stromversorgungsverordnung ab. Am 8. Juli 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht die gerügten formellen Punkte der ElCom-Verfügung geschützt. Gleichzeitig hat es jedoch entschieden, dass die in der Verordnung vorgesehene Anlastung der Systemdienstleistungskosten an die Kraftwerke gesetzeswidrig sei. Die ElCom prüft nun das weitere Vorgehen.

Mit Verfügung hat die ElCom am 6. März 2009 die Tarife 2009 des Übertragungsnetzes um rund 40% gesenkt und damit die damaligen Strompreiserhöhungen deutlich gemildert. Die ElCom stützte sich bei ihrem Entscheid unter anderem auf die revidierte Stromversorgungsverordnung ab, die per 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

In seinem Entscheid vom 8. Juli 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht nun alle gerügten formellen Punkte der ElCom-Verfügung geschützt, sofern es darauf eingetreten ist. Gleichzeitig hat es allerdings entschieden, dass die in der Stromversorgungsverordnung vorgesehene Anlastung der Systemdienstleistungskosten an die Kraftwerke (Art. 31b Abs. 2) gesetzeswidrig sei. Dabei geht es um Kosten von rund 200 Mio. Fr. für die jederzeitige Bereitstellung von Reserveenergie. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Kosten wie das Netznutzungsentgelt zu behandeln seien.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die ElCom prüft nun das weitere Vorgehen.




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