Feldbegehungen der Nagra ab Sommer 2010
(nagra/bern) Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) führt ab Juli 2010 Feldbegehungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle durch. Diese Begehungen dienen der Vorbereitung von Etappe 2 der Standortsuche. Die Nagra hat dabei die Aufgabe, konkrete Standorte für die Oberflächenanlagen künftiger Tiefenlager vorzuschlagen. Diese Vorschläge – mehrere pro Standortgebiet – sind keine Vorentscheide: Sie werden den regionalen Partizipationsgremien in den Standortregionen in der zweiten Hälfte 2011 zur Diskussion vorgelegt. Mit den Feldbegehungen kann die Nagra die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort klären und so bestimmte Standorte ausschliessen oder genauer ausarbeiten. Die Feldbegehungen erfolgen nach vorgängiger Information der kantonalen Behörden, der Startteams der regionalen Partizipation und damit der betroffenen Gemeindebehörden.
Etappe 1 der Standortsuche für geologische Tiefenlager ist weit fortgeschritten: Im Spätsommer beginnt die öffentliche Anhörung zu allen vorliegenden Unterlagen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2011 über die Aufnahme der vorgeschlagenen Standortgebiete Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürcher Weinland in den „Sachplan geologische Tiefenlager” entscheiden (siehe Infobox).
Bereits rund einen Monat nach dem Entscheid des Bundesrats muss die Nagra für jedes im Sachplan festgesetzte Standortgebiet konkrete Standorte für den Bau der oberirdischen Bauten, den so genannten Empfangsanlagen der künftigen Tiefenlager vorschlagen. Zu diesen Empfangsanlagen gehören Betriebs- und Administrationsgebäude, die Verpackungsanlage, Nebengebäude, das Portal des Zugangsstollens sowie Strassen- und Schienenanschlüsse. Die Standorte müssen in den vom Bundesrat festgelegten definitiven Planungsperimetern liegen. Der Platzbedarf für die Empfangsanlagen beträgt bis zu 8 Hektar (80’000 m2 = 200 m x 400 m), was der Grösse eines mittleren Industriebetriebs entspricht. Innerhalb der Planungsperimeter gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Anlagen anzuordnen: Die Nagra geht davon aus, dass sie in jeder der sechs Standortregionen jeweils mehrere konkrete Standortvorschläge ausarbeiten wird.
Diese Vorschläge werden danach im Rahmen der Mitwirkung, der so genannten „regionalen Partizipation”, zusammen mit den Partizipationsgremien der betroffenen Regionen diskutiert, konkretisiert oder auch modifiziert und allenfalls erweitert. Dies setzt voraus, dass die konkreten Standortvorschläge der Nagra auf aktuellen Grundlagendaten beruhen. Um diese zu verifizieren und die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzuklären, wird die Nagra in den Standortgebieten Feldbegehungen durchführen. Es werden dabei Einzelheiten zu Topografie, Baugrund, Erschliessung, raumplanerischen Gegebenheiten und Landschaftsbild eingesehen. Auf diese Weise kann ein bestimmter Standort entweder genauer ausgearbeitet oder – bei Nichteignung der realen Umgebung – auch ausgeschlossen werden.
Die Feldbegehungen sind ein wichtiger Teil der bereits jetzt zu leistenden Vorbereitung von Etappe 2 der Standortsuche. Sie tragen zur Qualität der Standortvorschläge für die Oberflächenanlagen bei, die eine wesentliche Grundlage für die regionale Partizipation in Etappe 2 bilden.
Die Feldbegehungen werden von der Nagra ab Juli 2010 jeweils nach vorgängiger Information der kantonalen Behörden und der Startteams der regionalen Partizipation durchgeführt.
Änliche Beiträge
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