Radioaktive Abfälle: Provisorische Standortregionen mit 202 Gemeinden festgelegt
(bfe/bern) Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat das Bundesamt für Energie BFE die provisorischen Standortregionen festgelegt.
Sie umfassen Gemeinden, die entweder durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sind oder sein könnten. Die provisorischen Standortregionen wurden unter Einbezug der Standortkantone, der Startteams der bereits organisierten Gemeinden in den provisorischen Planungsperimetern sowie den angrenzenden deutschen Landkreisen festgelegt.
6 Standortregionen mit 202 Gemeinden
Im Hinblick auf Etappe 2 (Mitte 2011 bis 2014/15) muss festgelegt werden, welche Gemeinden zusammen eine ,Standortregion” bilden. Diese Gemeinden werden in Etappe 2 in das Mitwirkungsverfahren, die so genannte regionale Partizipation, einbezogen. Gemäss Sachplan geologische Tiefenlager setzt sich eine “Standortregion” zusammen aus:
- den Gemeinden, die ganz oder teilweise über einem geologischen Standortgebiet liegen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte am 6. November 2008 die sechs geologischen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg aufgrund ihrer geologischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften vorgeschlagen (siehe Medienmitteilung vom 06.11.2008).
- den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. In diesen Gemeinden könnten einmal oberirdische Bauten und Anlagen der Tiefenlager gebaut werden. Die provisorischen Planungsperimeter wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland aufgrund raumplanerischer Kriterien festgelegt und am 10. Dezember 2009 bekannt gegeben (siehe Medienmitteilung vom 10.12.2009).
- den Gemeinden, die direkt an Gemeinden im Planungsperimeter angrenzen und zusätzlich eine besondere Betroffenheit aufweisen. Beispielsweise sind sie wirtschaftlich oder touristisch eng mit den Standortgemeinden verbunden. Aufgrund solcher Beziehungen wurden 39 Gemeinden identifiziert, davon 27 in der Schweiz und 12 in Deutschland. 8 der so identifizierten Schweizer Gemeinden liegen im Planungsperimeter einer der sechs potenziellen Standortgebiete (Punkt 2).
Mit der Festlegung der provisorischen Standortregionen ist heute ein weiterer wichtiger Schritt in der laufenden Etappe 1 der Standortsuche erfolgt. Damit stehen die provisorischen Standortregionen für Etappe 2 fest. Sie werden von insgesamt 202 Gemeinden gebildet, davon 190 in der Schweiz und 12 in Deutschland (Listen der Gemeinden für jede der sechs Standortregionen: siehe Faktenblatt). All diese Gemeinden werden ab 2011 in die regionale Partizipation in Etappe 2 eingebunden. Ausserdem wird der deutsche Landkreis Schwarzwald-Baar in Etappe 2 in den Regionalkonferenzen der Standortregionen Zürcher Weinland und Südranden direkt vertreten sein und dort die Interessen seiner Gemeinden vertreten.
Der Aufbau der regionalen Partizipation in den Standortregionen hat mit der Bildung spezieller Arbeitsgruppen, den so genannten Startteams, bereits begonnen. In den Startteams der vier grenznahen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg) sind die deutschen Gemeinden vertreten.
Änliche Beiträge
- Aufbau der regionalen Partizipation in den Standortregionen beginnt
- Anhörung zu den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager
- Sozioökonomische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle: Vergleichbarkeit aller Regionen muss gewährleistet sein
- Feldbegehungen der Nagra ab Sommer 2010
- Sozioökonomische und ökologische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle




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