Schweiz erneuerbar! Unterwegs zur Vollversorgung mit erneuerbaren Energien

(rechsteiner/sh/basel) Die Studie “Schweiz erneuerbar! Unterwegs zur Vollversorgung mit erneuerbaren Energien” wurde von Dr. Rudolf Rechsteiner (SP) im Auftrag der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz verfasst.

Datum: Februar 2009
Umfang: 90 Seiten

Aus dem Executive Summary:

“[...] Die Schweiz besitzt alle Voraussetzungen, um sich in Zukunft ganz aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Allein zur Stromerzeugung betragen die einfach erschliessbaren Potentiale bis 2030 ohne nennenswerte Beanspruchung der Umwelt über 90‘000 GWh oder das Drei‐ bis Vierfache der bisherigen Stromerzeugung aus Atomkraftwerken (25‘000 GWh). Berechnet man die technischen Potentiale von Wind, Sonne und Geothermie, so liesse sich über 120 mal mehr Strom erzeugen als die Schweiz derzeit verbraucht. [...]“

Zur kompletten Studie




Änliche Beiträge

  1. Mit Stromeffizienz und erneuerbaren Energien fährt die Schweiz wirtschaftlich besser
  2. 88 Windturbinen für die Umsetzung der Strategie der EOS Holding im Bereich der neuen erneuerbaren Energien
  3. Quantensprung bei den erneuerbaren Energien – EBM forciert das Tempo
  4. Die Schweiz fördert erneuerbare Energien in Entwicklungsländern
  5. BKW-Bilanz 2010: 80 Neu-Anlagen für erneuerbare Energien


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Richtlinien für Kommentare

Veröffentlichte Beiträge müssen zu einer sachbezogenen Debatte des im jeweiligen Beitrag dargestellten Themas beitragen. PowerGrid wird alle Texte mit rechtswidrigen Inhalten, namentlich beleidigende, verleumderische, ruf- und geschäftsschädigende, pornografische, rassistische, aber auch alle politisch und religiös radikale Äusserungen sowie Aufforderungen zu Gewalt oder sonstigen Straftaten löschen. Der Verfasser von Beiträgen ist für die inhaltliche Richtigkeit, für rechtliche Korrektheit sowie für die Beachtung der Rechte Dritter verantwortlich. Er trägt allfällige rechtliche Konsequenzen alleine. Er verpflichtet sich, PowerGrid von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Beiträge geltend gemacht werden, freizustellen.